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Umsatzsteuer; | Einführung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) zum durch das StÄndG 2001
Durch Art. 18 Nr. 5 des Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2001 - StÄndG 2001) ist § 13b UStG - Leistungsempfänger als Steuerschuldner - neu in das UStG eingefügt worden. Der Bundesrat hat dem StÄndG 2001 am zugestimmt (vgl. NWB Aktuelles 50/2001). Die Änderung tritt am in Kraft (Art. 39 Abs. 6 StÄndG 2001). Mit Schr. v. - IV D 1 - S 7279 - 5/01 nimmt das BMF zur Einführung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) ausführlich Stellung. Es enthält eine umfangreiche Übergangsregelung. - Über die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers werden wir in Kürze ausführlich in den NWB berichten.