Zum Anspruch eines Flugzeug-"Vercharterers" auf Erstattung von Mineralölsteuer
Leitsatz
Die nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 MinöStG auf Luftfahrtunternehmen beschränkte Steuererstattung verstößt gegen Art. 14 Abs. 1 b der
Richtlinie Nr. 2003/96.
Nach Art. 14 Abs. 1 b der Richtlinie Nr. 2003/96 ist "die Luftfahrt" von der Steuer zu befreien. Dies ist jeder Flug eines
Luftfahrzeuges zu kommerziellen Zwecken.
Wer ein Luftfahrzeug lediglich Dritten zur Verfügung stellt (sog. Nasscharter) hat keinen Anspruch auf Mineralölsteuererstattung,
da seine Tätigkeit nicht Teil der "Luftfahrt" ist. Diese setzt über eine Verwendung des Luftfahrzeuges zu kommerziellen Zwecken
einen tatsächlichen Flug des Luftfahrzeuges unter Verbrauch von Kraftstoff voraus.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): IAAAD-26430
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 13.05.2009 - 4 K 53/08
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