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Einkommen-/Lohnsteuer | Keine Rückzahlung von Arbeitslohn nach Ausscheiden des Arbeitgebers aus dem Versorgungswerk
(1) Können nach Ausscheiden des Arbeitgebers aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) Versorgungsansprüche vom Arbeitnehmer wegen Nichterfüllung der Wartezeit nicht mehr erdient werden, so führt dies nicht zur Rückzahlung von Arbeitslohn. (2) Verspricht der Arbeitgeber nach seinem Ausscheiden aus der VBL dem Arbeitnehmer im Wege einer Ruhegeldordnung eine vergleichbare Zusatzversorgung, so berührt dies nicht die vorgelagerte Besteuerung früherer Umlagezahlungen an die VBL als Arbeitslohn (Bezug: § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).
Praxishinweise: Der Verlust der Versorgungsanwartschaft führt nicht nachträglich zum Wegfall des individuell versteuerten Anteils an den Umlagezahlungen des Arbeitgebers. Ein solcher Verlust führt nur zu negativen Einnahmen bzw. Werbungskosten, wenn ...