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IWB 15/2009 S. 1419

Allgemeines | Bundesregierung beschließt Verordnung zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung

Wer Geschäftsbeziehungen zu Staaten oder Gebieten unterhält, die nicht bereit sind, Auskunftsaustausch in Steuersachen nach dem Standard der OECD zu leisten, der unterliegt in Zukunft strengeren Mitwirkungs- und Nachweispflichten über diese Geschäfte. So wurde es bereits im Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz festgelegt, auf das sich Bundesrat und Bundestag im Juli 2009 abschließend geeinigt haben. Wie diese zusätzlichen Verpflichtungen zu Nachweis und Mitarbeit aussehen, das konkretisiert nun eine vom BMF vorgelegte Verordnung, die am von der Bundesregierung beschlossen worden ist. Die so genannten „nicht kooperierenden Jurisdiktionen”, also Staaten und Gebiete, die durch Verweigerung des Auskunftsaustauschs Steuerflucht und Steuerhinterziehung befördern und ermöglichen, sollen...

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