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NWB direkt Nr. 33 vom Seite 846

Belegnachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen

Einmal mehr musste sich der NWB DAAAD-26248 mit der Anerkennung der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 Buchst. b, § 6a UStG für die innergemeinschaftliche Lieferung gebrauchter Kraftfahrzeuge auseinandersetzen.

Das Finanzamt hatte die Steuerbefreiung nach einer Betriebsprüfung für verschiedene Fälle wegen mangelhaften Belegnachweises versagt. Der BFH hob das klageabweisende Urteil des Finanzgerichts auf und verwies die Sache zurück.

Für mehrere Abhollieferungen bestätigte er allerdings die Versagung der Steuerbefreiung, für diese Fälle offen lassend, ob es sich um Beförderungen oder Versendungen gehandelt hat. Der nach § 17a UStDV zu erbringende Belegnachweis hätte es in jedem Fall erfordert, nicht nur den Namen, sondern auch die Anschrift der von den Abnehmern rekrutierten Abholer der Fahrzeuge nachzuweisen (für Beförderungslieferungen ergibt sich dies aus § 17a Abs. 2 Nr. 3 UStDV für den Aussteller der Empfangsbestätigung, für Versendungslieferungen aus § 17a Abs. 4 Nr. 2 UStDV i. V. mit § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a UStDV). Der Kläger hatte zwar Passkopien zu den Unterlagen genommen, aus denen sich in diesen Fällen jedoch die Anschriften der Abholer nicht ergaben. In einem weiteren Fall fehlte es an der in § 17a Abs. 2 Nr. 4 UStDV ...

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