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Nichtanwendung von Urteilen des BFH
[i]In jedem 60. Fall erfolgt NichtanwendungserlassDie Fraktion der FDP hat in einer kleinen Anfrage der Bundesregierung (BT-Drucks. 16/137591) u. a. die Frage gestellt, wie viele Nichtanwendungserlasse in der laufenden Wahlperiode des Bundestags erlassen worden sind. Die Bundesregierung erklärt in ihrer Antwort (BT-Drucks. 16/13759), dass das BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder in der Zeit v. (Beginn der 16. Legislaturperiode) bis zum (Datum der Kleinen Anfrage) in 20 Fällen eine Anweisung erlassen hat, ein Urteil des BFH ausnahmsweise über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden. In demselben Zeitraum hat der zur amtlichen Veröffentlichung bestimmte Entscheidungen getroffen. Bezogen auf diese Zahl ist somit nur in ca. jedem 60. Fall ein „Nichtanwendungserlass” ergangen.