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Einkommensteuer | Rücklage kein kindergeldschädlicher Bezug
Nach dem ist bei der Ermittlung der kindergeldschädlichen Einkünfte und Bezüge des Kindes eine vom Kind gebildete Rücklage nach § 7g Abs. 3 EStG 2002, die es gem. § 7g Abs. 6 EStG 2002 bei seinen gewerblichen Einkünften als Betriebsausgaben abgezogen hat, nicht entsprechend § 32 Abs. 4 Satz 4 EStG 2002 als Bezug anzusetzen.
So erfreulich das Ergebnis dieser Entscheidung für die unterhaltspflichtigen Eltern eines Gewerbetreibenden sein mag, das Ziel, eine Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu gewährleisten, verfehlt das Urteil gründlich. Wie so oft wurde die sog. Ansparabschreibung nicht als Investitionsförderung geltend gemacht, sondern zur Gewinnverlagerung missbraucht, die auch durch den Gewinnzuschlag kaum verhindert werden konnte. Das Urteil ist aber nur für die Vergangenheit von Bedeutung, da der ...