Frage der Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen als WK bei nichtselbständiger Arbeit
Leitsatz
1. Bei einer Einsatzwechseltätigkeit ist hinsichtlich der für die Pauschbeträge maßgeblichen Abwesenheitszeiten nach § 4 Abs.
5 Satz 1 Nr. 5 Satz 3 i.V.m. § 9 Abs. 5 EStG nicht allein auf die Abwesenheit von der Wohnung am Ort des Lebensmittelpunktes
abzustellen, vielmehr sind auch die Aufenthalte in der Zweitwohnung einzubeziehen.
2. Bei berufsbedingter doppelter Haushaltsführung sind Verpflegungsmehraufwendungen nur für die ersten drei Monate nach Begründung
der doppelten Haushaltsführung abziehbar. Zur Abwesenheitszeit i.d.S. gehört damit insbesondere auch die in der Zweitwohnung
am Beschäftigungsort verbrachte Zeit.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2009 S. 1536 Nr. 19 RAAAD-26106
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