Bewertung von Nachlassverbindlichkeiten, Berücksichtigung einer Vorfälligkeitsentschädigung als Nachlassverbindlichkeit
Leitsatz
1.) Bei der Bewertung von Verbindlichkeiten des Erblassers, um deren Bestehen am Stichtag ein Rechtsstreit geführt wird, sind
nachträglich wertbeeinflussende Umstände wie z.B. eine spätere Vergleichsregelung zu berücksichtigen.
2.) Eine Vorfälligkeitsentschädigung, die infolge vorzeitiger Ablösung eines Nachlasskredits durch die Erben zu zahlen ist,
kann nicht als sonstige Nachlassverbindlichkeit i.S.v. § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG berücksichtigt werden, wenn nicht feststellbar
ist, dass die vorzeitige Kreditablösung dem erkennbaren oder zumindest mutmaßlichen Erblasserwillen entsprochen hat.