Rücktritt vom Anteilsveräußerungsvertrag wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage als rückwirkendes Ereignis i. S. d. § 175 Abs.
1 Satz 1 Nr. 2 AO
Leitsatz
Erklären die Beteiligten eines GmbH-Anteilsverkaufs sechs Jahre nach der Anteilsveräußerung wegen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage
in Folge der 1997 noch unvorhersehbaren steuerlichen Auswirkungen einer Ausschüttung aus dem EK 04 für die Anschaffungskosten
der Beteiligung und damit auf die Höhe eines Veräußerungsgewinns i. S. d. § 17 EStG (vgl. ,
BStBl II 1999, 698) den Rücktritt vom Veräußerungsvertrag, liegt ein rückwirkendes Ereignis i. S. d. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr.
2 AO vor, welches die steuerliche Erfassung des Gewinns aus der Anteilsveräußerung gem. § 17 EStG beseitigt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2009 S. 1517 Nr. 24 HAAAD-26089
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Online-Dokument
FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 08.04.2009 - 1 K 687/04
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