Kein Beweis durch nachträgliche schriftliche Bestätigung einer unter Angehörigen getroffenen mündlichen Vereinbarung
Ablehnung eines rechtsmißbräuchlichen Befangenheitsantrags
Leitsatz
1. Die nachträgliche schriftliche Bestätigung eines Angehörigen über eine mündlich getroffene Vereinbarung vermag nicht den
Beweis zu erbringen, dass diese eine rechtlich verbindliche Regelung über ein vom zivilrechtlichen abweichendes wirtschaftliches
Eigentum getroffen hatten.
2. Rechtsfehler eines Richters in einem früheren Verfahrensabschnitt, in einem früheren Verfahren oder in einem Parallelverfahren
können die Besorgnis der Befangenheit grundsätzlich nicht begründen; die Überprüfung richterlicher Entscheidungen hat allein
im Rechtsmittelweg zu erfolgen. Etwas anders gilt nur, wenn die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung
gegenüber den ablehnenden Beteiligten oder auf Willkür beruht.
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