Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG München Urteil v. - 1 K 686/07

Gesetze: FGO § 65, EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1

Irrige Angabe des falschen Jahrs bei Klageerhebung

Werbungskosten bei kreditfinanzierter Lebensversicherung

Leitsatz

1. Hat der Kläger zwar irrig das falsche Jahr bei der Klageerhebung angegeben, so ist die Klage dennoch zulässigerweise erhoben, wenn sich aus anderen Angaben – wie etwa dem Bezug auf die Einspruchsentscheidung mit Aktenzeichen und Datum eindeutig ergibt, welcher Steuerbescheid angefochten ist.

2. Beweislast und Beweiswürdigung bei durch Schätzung aufzuteilendenen Werbungskosten anlässlich des Abschlusses einer kreditfinanzierten Lebensversicherung über einen Vermögensberater.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DStRE 2010 S. 278 Nr. 5
VAAAD-26080

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

FG München, Urteil v. 19.11.2008 - 1 K 686/07

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen