Festsetzungsfrist; Erlass eines Änderungsbescheides
Leitsatz
Für die Bejahung der Voraussetzungen des § 171 Abs. 14 AO reicht es aus, dass ein Erstattungsanspruch des Steuerpflichtigen
bei verfahrensrechtlich korrekter Vorgehensweise der Finanzbehörden entstehen könnte; eine formalistische Auslegung der Norm
dahingehend, dass stets eine Abfolge von entstandenem Erstattungsanspruch des Stpfl. und sodann erst gegebener Berechtigung
des FA, nunmehr einen wirksamen Änderungsbescheid zu erlassen, durch den dieser Erstattungsanspruch wieder zum Erlöschen gebracht
wird, vorliegen muss, ist nicht geboten
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2009 S. 1430 Nr. 18 WAAAD-26071
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