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BBK 15/2009 S. 730

Senkung des Basiszinssatzes zum auf 0,12 %

Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszinssatz gem. § 247 Abs. 1 BGB zum auf 0,12 % gesenkt. Der Basiszinssatz wird jeweils zum 1. 1. und 1. 7. angepasst und hat vor allem Bedeutung für die Berechnung [i]Berechnung von Verzugszinsen von Verzugszinsen, die säumigen Debitoren in Rechnung gestellt werden können. Eine ausführliche Zeitreihe sowie weitere Informationen zu den Zinssätzen sind unter www.bundesbank.de erhältlich.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
gültig ab
Basiszins
gem. § 247 Abs. 1 BGB
Verzugszins
zwischen Unternehmen
gem. § 288 Abs. 2 BGB
Verzugszins bei
Beteiligung von Verbrauchern
gem. § 288 Abs. 1 BGB
0,12 %
8,12 %
5,12 %
1,62 %
9,62 %
6,62 %
3,19 %
11,19 %
8,19 %
3,32 %
11,32 %
8,32 %
3,19 %
11,19 %
8,19 %
2,70 %
10,70 %
7,70 %
1,95 %
9,95 %
6,95 %
1,37 %
9,37 %
6,37 %

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