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Umsatzsteuer | Lieferung von Strom als Nebenleistung zu Vermietungsumsätzen
Mit Urteil v. 15. 1. 2009 - V R 91/07 NWB QAAAD-17980, hat der BFH entschieden, dass sich die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 Satz 1 UStG für die langfristige Vermietung von Campingflächen auch auf die Lieferung von Strom durch den Vermieter erstreckt. Die Stromlieferung sei eine unselbständige Nebenleistung zur steuerfreien Vermietung eines Dauercampingplatzes. Nach dem ist auch die Lieferung von elektrischem Strom durch den Vermieter Nebenleistung zu der nach § 4 Nr. 12 Satz 1 UStG steuerfreien Leistung der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, wenn es sich um eine langfristige Vermietung von Campingflächen handelt. Abschn. 76 Abs. 6 Satz 1 UStR ist insoweit nicht mehr anwendbar, als dort die Lieferung von elektrischem Strom als selbständige Hauptleistung angesehen wird. Für bis zum 30. 9. 2009 ausgeführte Umsätze wird es jedoc...