Keine Steuerbefreiung für die Schenkung des Miteigentumsanteils an der Ehewohnung bei Fremdvermietung weiterer Wohnungen
Leitsatz
Der Senat schließt sich der in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung an, nach der bei teilweiser Vermietung des Zuwendungsgegenstandes
eine Steuerbefreiung gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG ausscheidet. Umfasst der Zuwendungsgegenstand z.B. als überwiegend fremdvermietetes
Mehrfamilienhaus mit einer eigengenutzten Ehewohnung auch nicht vom Eheschutz umfasste Vermögenswerte, entfällt die Steuerbefreiung
des § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG auch für die Ehewohnung.
Fundstelle(n): TAAAD-25771
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FG Münster, Urteil v. 21.08.2008 - 3 K 5169/06 Erb
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