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BFH 02.10.2001 IX R 45/99

Einkommensteuer; | zivilrechtliche Rückwirkung nach § 184 Abs. 1 BGB für Berechnung der Spekulationsfrist unbeachtlich (§ 23 EStG 1990)

Wirkt bei einem notariellen Kaufvertrag über ein Grundstück innerhalb der zweijährigen Spekulationsfrist (jetzt zehn Jahre) auf der Käuferseite ein vollmachtloser Vertreter mit und genehmigt der Käufer das Rechtsgeschäft außerhalb der Spekulationsfrist, so ist das private Veräußerungsgeschäft nicht nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG 1990 steuerbar. Die Genehmigung wirkt steuerrechtlich nicht auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts zurück (). Liegt ein rechtlich bindendes Verkaufsangebot innerhalb der Spekulationsfrist vor, kann darin auch eine Veräußerung i. S. des § 23 EStG gesehen werden. Allerdings muss in diesem Fall bereits mit dem Angebot der Verkauf durch den Übergang von Besitz, Gefahr sowie Nutzungen und Lasten vollzogen sein. Ist bei Abgabe des Verkaufsangebots die Gefahr noc...

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