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NWB-BB Nr. 8 vom Seite 267

Beraterhonorar für Unternehmensberatung

Können sich Steuerberater an den Honorarformen der Unternehmensberater orientieren?

von Dr. Hans Volkmann, Ostseebad Kühlungsborn

Beim Beraterhonorar für Unternehmensberatung denken Sie als Steuerberater natürlich zuerst an die Steuerberatergebührenverordnung. Aber Ihre Erwartungen, mit Hilfe der Gebührenverordnung Leistungen der Unternehmensberatung bzw. betriebswirtschaftlichen Beratung abrechnen zu können, werden meistens enttäuscht. Insofern liegt es nahe, sich bei der Honorierung an die Vorgehensweise von Unternehmensberatern zu orientieren. Im folgenden Beitrag werden die verschiedenen Honorarformen von Unternehmensberatern auf ihre Anwendungstauglichkeit für die betriebswirtschaftliche Beratung hin geprüft.

I. Steuerberatergebührenverordnung wenig brauchbar

Die Steuerberatergebührenverordnung ist für die Leistungsabrechnung der Unternehmensberatung nur bedingt geeignet, da sie kaum brauchbare Möglichkeiten für eine Abrechnungsgrundlage enthält. Es sind vor allem die in der folgenden Tabelle aufgelisteten Gebührentatbestände, an die sich nach Knief das Beraterhonorar für Leistungen der Unternehmensberatung anlehnen lässt.

Übersicht 1: Abrechnung nach der Steuerberatergebührenverordnung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Tätigkeit
Gebühr
Gegenstandswert
Gebührensatz
Tabelle
Auskunft, Rat
WertG
Wert des Interesses
1/10 - 10/10
A § 21
Besprechungen
WertG
Wert des Interesses
5/10 - 10/10
A § 31
Gutachten
WertG
Wert des Interesses
10/10 - 30/1...

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