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NWB BB 8/2009 S. 246

Abwrackprämie: Zulassung eines Neuwagens bis Mitte 2010 erlaubt

Mandanten, die einen Pkw kaufen und dabei die Abwrackprämie nutzen wollen, müssen dafür Sorge tragen, dass das Auto bis spätestens Mitte 2010 zugelassen wird. Wer die Prämie beantragt, bekommt eine neunmonatige Reservierungsfrist, innerhalb der der alte Pkw verschrottet und der neue Wagen zugelassen werden muss, so das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Die Reservierungsfrist soll Käufern helfen, wenn der Wunsch-Pkw eine längere Lieferfrist hat. Die Prämie selbst kann lediglich bis Ende 2009 beantragt werden.

Machen Sie Ihre Mandanten auf diese Fristen aufmerksam. Wenn damit zu rechnen ist, dass die Lieferfrist mehr als sechs Monate beträgt, sollte der Neuwagen spätestens bis Ende September bestellt werden. Wer die Prämie zu spät beantragt oder...

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