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Gründungszuschuss kann mit Elterngeld verrechnet werden
Wenn sich Mandanten, die sich in Elternzeit befinden, selbständig machen und hierfür einen Existenzgründungszuschuss nutzen wollen, sollten Sie sie auf Folgendes aufmerksam machen: Finanziell günstiger ist es, wenn sie den Gründungsstart auf die Zeit nach der Elternzeit verschieben. Denn wenn sich ein Gründer während der Elternzeit selbständig macht, wird der Zuschuss auf das Elterngeld angerechnet. Das hat das Sozialgericht Dresden mit Beschluss v. entschieden (Az.: S 30 EG 1/09 ER).