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Basiszinssatz: Senkung zum auf 0,12 %
Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszinssatz gem. § 247 Abs. 1 BGB zum auf 0,12 % gesenkt. Der Basiszinssatz wird jeweils zum 1. 1. und 1. 7. angepasst und hat vor allem Bedeutung für die Berechnung von Verzugszinsen, die säumigen Debitoren in Rechnung gestellt werden können.
Basiszins gem. § 247 Abs. 1 BGB: 0,12 %.
Verzugszins zwischen Unternehmen gem. § 288 Abs. 2 BGB: 8,12 %.
Verzugszins bei Beteiligung von Verbrauchern gem. § 288 Abs. 1 BGB: 5,12 %.
Eine ausführliche Zeitreihe sowie weitere Infos zu den Zinssätzen sind unter www.bundesbank.de erhältlich.