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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 18 | Vorauszahlungen: Verteilung im Verhältnis zum tatsächlichen Gewinnzufluss?

Sind die Einkommensteuervorauszahlungen eines Veranlagungszeitraums im Verhältnis zum tatsächlichen Gewinnzufluss auf die einzelnen Vorauszahlungstermine zu verteilen oder ist stets eine gleichmäßige Verteilung geboten? Nach einem Urteil des FG Baden-Württemberg ist die gleichmäßige Verteilung mit je einem Viertel der voraussichtlichen Jahressteuerschuld nicht verfassungswidrig.

Unter dem Aktenzeichen geht es beim BFH um die Bemessung der Einkommensteuervorauszahlungen.

Ein Anwalt erzielte im ersten Halbjahr eines Kalenderjahres jeweils nur 30 % seines Jahresgewinns. Er beantragte daher: Das Finanzamt soll in den ersten beiden Quartalen nur geringe Vorauszahlungen festsetzen und den größten Batzen im dritten und vierten Quartal verlangen. Das Finanzamt lehnte das ab und verteilte die voraussichtliche Jahressteuer wie gehabt gleichmäßig auf die Quartale. Zu Recht, wie das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied. Es liege kein Verstoß gegen die Verfassung vor. Einem Steuerpflichtigen, dessen Umsätze und Gewinne schwanken, sei es grundsätzlich zuzumuten, Rücklagen für die Vorauszahlungen zu bilden.

Nun, ich bin überrascht, ...

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