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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug bei Wechsel des Organträgers zwischen Leistungsbezug und Rechnungserteilung
Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Wechselt der Organträger infolge einer Veräußerung der Anteile an der Organgesellschaft zeitlich nach dem Bezug einer Leistung durch die Organgesellschaft, aber noch vor Erhalt der Rechnung, steht das Recht zum Vorsteuerabzug aus diesem Leistungsbezug nicht dem neuen Organträger zu. (2) Die Berechtigung des Organträgers zum Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen der Organgesellschaft richtet sich nach den Verhältnissen im Zeitpunkt des Leistungsbezugs, nicht der Rechnungserteilung.
Im Fachschrifttum war die Frage, wem bei Rechnungsempfang nach Ende einer Organschaft der Vorsteuerabzug zusteht, wenn die bisherige Organgesellschaft die Leistung noch während der Organschaftszeit empfangen hat, bisher umstri...