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Einkommensteuer | Renovierungskosten des Eigentümers eines nießbrauchsbelasteten Mehrfamilienhauses als Werbungskosten
Der Eigentümer eines nießbrauchsbelasteten Mehrfamilienhauses kann nach dem die von ihm getragenen Renovierungskosten als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend machen, wenn er die Aufwendungen im eigenen Interesse als zukünftiger Nutzer des Hauses gemacht hat und der auf dem Haus lastende Nießbrauch zeitnah aufgehoben werden soll. S. hierzu auch die infoCenter Beiträge „Werbungskosten Vermietung und Verpachtung” NWB PAAAB-04908 und „Nießbrauch” NWB TAAAB-14443.