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Einkommensteuer | Selbstbindung der Finanzverwaltung – Betriebsvermögensmäßige Verflechtung bei Betriebsaufspaltung
Das ist wie folgt zusammengefasst: (1) Der Steuerpflichtige hat einen Anspruch auf die im pflichtgemäßen Ermessen der Finanzbehörde stehende Gewährung einer Steuervergünstigung nach § 3 Abs. 1 ZRFG, wenn die Finanzverwaltung in einschlägigen Verwaltungsanweisungen eine dahingehende Selbstbindung eingegangen ist. (2) Bei einer Betriebsaufspaltung sind Besitz- und Betriebsgesellschaft dann betriebsvermögensmäßig miteinander verbunden, wenn sich die personelle Verflechtung aus der Beteiligung an den Gesellschaften ergibt und nicht nur auf einem rein tatsächlichen Herrschaftsverhältnis beruht (Konkretisierung des , BStBl 1993 II S. 723).
Nachdem das ZRFG durch Gesetz v. (BGBl 2006 I S. 894) aufgehoben und auch die Investitionszulage nach dem InvZulG 2005 nur befri...