Zur möglichen Minderung des steuerlichen Einlagekontos i.S.d. § 27 Abs. 1 S. 3 KStG i.d.F.d.G. v. durch Leistungen
der Kapitalgesellschaft im Übergangsjahr 2001: Einbeziehung von Gewinnausschüttungen für abgelaufene Wirtschaftsjahre?
Leitsatz
Im Ausnahmefall kann eine Rechtsverletzung i.S.d. § 40 Abs. 2 FGO bei Verwendung einer unzutreffenden Besteuerungsgrundlage
mit nachteiligen Auswirkungen für den Kläger - und nicht nur bei einer Beeinträchtigung durch den Ausspruch des angegriffenen
Bescheides - vorliegen. Hier bejaht für die behauptete zu hohe Feststellung des steuerlichen Einlagekontos.
Auch im ersten Jahr der Geltung des Halbeinkünfteverfahrens sind offene Gewinnausschüttungen für abgelaufene Wirtschaftsjahre
in die Summe der im Wirtschaftsjahr erbrachten Leistungen i.S.d. § 27 Abs. 1 S. 3 KStG einzubeziehen (gegen zum steuerlichen Einlagekonto, BStBl I 2003, 575).
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2009 S. 1588 Nr. 19 IAAAD-25043
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 20.04.2009 - 1 K 155/07
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