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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 1 K 155/07 EFG 2009 S. 1588 Nr. 19

Gesetze: KStG § 27 Abs. 1 i.d.F.d.G.v. FGO § 40 Abs. 2

Zur möglichen Minderung des steuerlichen Einlagekontos i.S.d. § 27 Abs. 1 S. 3 KStG i.d.F.d.G. v. durch Leistungen der Kapitalgesellschaft im Übergangsjahr 2001: Einbeziehung von Gewinnausschüttungen für abgelaufene Wirtschaftsjahre?

Leitsatz

Im Ausnahmefall kann eine Rechtsverletzung i.S.d. § 40 Abs. 2 FGO bei Verwendung einer unzutreffenden Besteuerungsgrundlage mit nachteiligen Auswirkungen für den Kläger - und nicht nur bei einer Beeinträchtigung durch den Ausspruch des angegriffenen Bescheides - vorliegen. Hier bejaht für die behauptete zu hohe Feststellung des steuerlichen Einlagekontos.

Auch im ersten Jahr der Geltung des Halbeinkünfteverfahrens sind offene Gewinnausschüttungen für abgelaufene Wirtschaftsjahre in die Summe der im Wirtschaftsjahr erbrachten Leistungen i.S.d. § 27 Abs. 1 S. 3 KStG einzubeziehen (gegen zum steuerlichen Einlagekonto, BStBl I 2003, 575).

Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 1588 Nr. 19
IAAAD-25043

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 20.04.2009 - 1 K 155/07

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