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Fall Nero, Cesar- und Kleopatra GmbH – Aufgabe aus der Umsatzsteuer
Umsatzsteuerliche Organschaft, Berichtigung des Vorsteuerabzugs, innergemeinschaftliche Lieferungen
Hier finden Sie die Klausur als PDF: Datei öffnen
I. Sachverhalt
1. Allgemeines
Herr Nero (N) betreibt in Chemnitz einen Handel mit gebrauchten und neuen Kraftfahrzeugen. Daneben hält N 100 % der Anteile an der Kleopatra GmbH (K-GmbH) in Chemnitz, deren angestellter alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer er ist. Für seine Tätigkeit als Geschäftsführer erhält N laut Arbeitsvertrag ein monatliches Bruttogehalt von 5 000 €.
Die K-GmbH betreibt eine Kfz-Werkstatt und ist zum überwiegenden Teil für den Kfz-Handel des N tätig. Zudem ist die K-GmbH seit 2000 Eigentümerin eines Wohn- und Geschäftshauses in Chemnitz und hält 100 % der Anteile an der Cesar GmbH (C-GmbH).
Die C-GmbH betreibt ein kleines Versicherungsmaklerbüro in angemieteten Räumlichkeiten in Chemnitz. Zwischen der K-GmbH - als Vermieter - und der C-GmbH - als Mieter - besteht auf Grund dieses Mietvertrages ab zutreffend eine Betriebsaufspaltung. Angestellter und alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer ist N. Er erhält dafür eine monatliche Bruttovergütung i. H. von 5 000 €.
N besitzt des Weiteren ein eigengenutztes Einfamilienhaus und ein Aktienpaket ...