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Öffentlicher Dienst; | fiktive Laufbahnnachzeichnung
Ein freigestelltes Personalratsmitglied kann den Arbeitgeber unmittelbar auf Zahlung der Vergütung aus einer höheren Vergütungsgruppe in Anspruch nehmen, wenn es ohne seine Freistellung mit Aufgaben betraut worden wäre, welche die Eingruppierung in die höhere Vergütungsgruppe rechtfertigen. Dieser Höhergruppierungsanspruch setzt eine fiktive Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs voraus, den das Personalratsmitglied ohne die Freistellung genommen hätte. Dabei ist darauf zu achten, dass das freigestellte Personalratsmitglied im Verhältnis zu den übrigen Beschäftigten nicht bevorzugt wird ().