Hemmung der Verjährung nach § 171 Abs. 5 AO: keine Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen nach Satz 1 der Vorschrift bei bloßer Unterlagenanforderung - Mustereinspruch
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Bewirkt die Vorschrift des § 171 Abs. 5 Satz 2 AO eine Hemmung der Festsetzungsverjährung für in der Verfügung zur Eröffnung eines Strafverfahrens nicht genannte Jahre, für die strafrechtlich bereits Verjährung eingetreten ist, aber für die im Hinblick auf den 10-Jahres-Zeitraum des § 169 Abs. 2 Satz 2 AO Unterlagen zur steuerlichen Auswertung angefordert werden?
Wirken die Ablaufhemmungen nach § 171 Abs. 5 Sätze 1 und 2 AO und nach § 171 Abs. 9 AO bei gleichzeitigem Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen alternativ oder kumulativ?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
TAAAD-24961