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Neue Maßnahmen zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung
Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz
Nach langem Tauziehen innerhalb der Regierungskoalition hat das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung (Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz) am den Bundesrat passiert. Steuerpflichtige mit geschäftlichen Beziehungen zu sog. Steueroasen werden mit höheren Mitwirkungspflichten belastet, deren Verletzung zu steuerlichen Nachteilen führt. Die Finanzbehörden können den Betriebsausgabenabzug, Entlastungen von der Kapitalertragsteuer oder eine Steuerbefreiung für Dividenden einschränken. Zudem müssen Steuerpflichtige mit Einkünften von mehr als 500.000 € im Jahr künftig ihre Steuerunterlagen sechs Jahre aufbewahren.
I. Ziel des Gesetzes
Die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung, insbesondere durch Nutzung der Standortvorteile sog. Steueroasen, ist dem deutschen Fiskus aus verständlichen Gründen ein Dorn im Auge. Bei ihrer Bekämpfung stehen die deutschen Finanz- und Ermittlungsbehörden vor dem strukturellen Dilemma, dass ihre hoheitlichen Befugnisse an den deutschen Staatsgrenzen enden (, BStBl 1997 II S. 499).
[i]Erweiterung der Mitwirkungs- und Nachweispflichten von SteuerpflichtigenZiel des Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes ist es daher, das finanzbehördliche Instru...