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Einzelfragen zur Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG
Anmerkungen zum
Die Begünstigung von Investitionen kleiner und mittlerer Betriebe durch § 7g EStG ist mit Wirkung für nach dem endende Wirtschaftsjahre durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 auf eine neue Grundlage gestellt worden. Inzwischen wurde der Kreis der begünstigten Betriebe für nach dem und vor dem endende Wirtschaftsjahre erweitert. Zu der nach diesen Neuregelungen möglichen Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g Abs. 1 EStG n. F. anstelle der Bildung einer Rücklage, der Inanspruchnahme einer Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 EStG a. F., hat das BMF durch ein umfangreiches Anwen S. 525dungsschreiben vom Stellung genommen. Dessen Ausführungen entsprechen in wesentlichen Teilbereichen R 7g EStR 2005 sowie dem unter Berücksichtigung der Änderungen durch das , soweit die Tatbestandsmerkmale für die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags denen für die Inanspruchnahme der bisherigen Ansparabschreibung entsprechen. Von besonderem Interesse sind deswegen die Ausführungen zur Verfahrensweise bei Inanspruchnahme des Abzugsbetrags sowie bei Nichtdurchführung der beabsichtigten Investi...