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BFH 30.04.2009 VI R 55/07, StuB 14/2009 S. 547

Einkommen-/Lohnsteuer | Aufteilung der Zuwendungen bei gemischt veranlasster Veranstaltung

(1) Sachzuwendungen an Arbeitnehmer anlässlich einer Veranstaltung, die sowohl Elemente einer Betriebsveranstaltung als auch einer sonstigen betrieblichen Veranstaltung enthält, sind grundsätzlich aufzuteilen (Anschluss an Senatsentschei S. 548dung vom – VI R 118/01, BStBl 2006 II S. 444 = Kurzinfo StuB 2006 S. 241). (2) Die Aufwendungen des Arbeitgebers für die Durchführung der gemischt veranlassten Gesamtveranstaltung sind nur dann kein Arbeitslohn, wenn die dem Betriebsveranstaltungsteil zuzurechnenden anteiligen Kosten die für die Zuordnung bei Betriebsveranstaltungen maßgebliche Freigrenze nicht überschreiten (Bezug: § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 40 EStG).

Praxishinweise: Aufwendungen des Arbeitgebers, die im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse erfolgen, stellen regelmäßig keinen...

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