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BFH 25.02.2009 IX R 26/08, StuB 14/2009 S. 546

Zugeteilte neue Aktien als Teil der unentgeltlich erworbenen Anteile

Der unentgeltliche Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft i. S. von § 17 Abs. 1 Satz 5 EStG 1999 umfasst auch die nach einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln dem unentgeltlichen Erwerber der alten Aktien zugeteilten neuen Aktien (Bezug: § 17 Abs. 1 Satz 5 EStG 1999).

Praxishinweise: § 17 EStG erfasst auch Gewinne aus Anteilsverkäufen, wenn der Veräußerer die Anteile unentgeltlich erworben hat und der Rechtsvorgänger an der Gesellschaft wesentlich beteiligt war. Ein unentgeltlicher Erwerb liegt vor, wenn ein Rechtsträgerwechsel ohne Gegenleistung erfolgt. Die aus einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln erhaltenen jungen Aktien („Freianteile”) stellen keinen gesonderten (unentgeltlichen) Erwerb dar, da es insoweit an einem Rechtsträgerwechsel fehlt. Die in den jungen Aktien enthaltene Substanz wurde bereits mit den urs...

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