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Gewerbesteuer | Vorläufige Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags
Sämtliche Festsetzungen des Gewerbesteuermessbetrags für Erhebungszeiträume ab 2004 sind gem. gleich lautender Erlasse der obersten Finanzbehörden vom im Rahmen der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten hinsichtlich der Frage des verfassungsmäßigen Zustandekommens des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 vorläufig gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO durchzuführen.
In die Gewerbesteuermessbescheide ist folgender Erläuterungstext aufzunehmen: „Die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags ist gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO vorläufig hinsichtlich der Frage des verfassungsmäßigen Zustandekommens des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 vom (BGBl I S. 3076, 2004 I S. 69). Die Vorläufigkeitserklärung erfolgt lediglich aus verfahrenstechnischen Gründen und ist nicht dahin zu verstehen, dass das Haushaltsbegleitgesetz 2004 als verfassungswidrig angesehen wird. Soll...