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BFH 23.04.2009 IV R 73/06, StuB 14/2009 S. 546

Auftragsbezogene Innengesellschaft führt zu keinem eigenständigen Gewerbebetrieb

Ist eine Person (oder Personenmehrheit) an einzelnen Tätigkeiten des Unternehmens einer KG als Innengesellschafterin beteiligt, so führt dies nur dann zur Annahme eines eigenständigen Gewerbebetriebs, wenn der betroffene Geschäftsbereich von den weiteren Tätigkeitsfeldern des Unternehmens hinreichend sachlich abgegrenzt ist (Bezug: § 15 EStG; § 2, § 5, § 11 GewStG).

Praxishinweise: Die Beteiligung über eine Innengesellschaft an einzelnen Geschäftsvorfällen einer Personengesellschaft führt grundsätzlich zu keinem eigenständigen Gewerbebetrieb bzw. zu einer Aufteilung des einheitlichen gewerblichen Unternehmens in verschiedene Mitunternehmerschaften. Die vertragliche Regelung über die personelle Zuordnung von Aufträgen begründet keine Mitunternehmerstellung. Voraussetzung für eine...

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