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IWB 14/2009 S. 1418

Serbien | neues Konkursgesetz bis Mitte dieses Jahres

Durch das neue Konkursgesetz sollen das Konkursverfahren und seine Kosten reduziert werden. Der Konkurs-Rat wird abgeschafft, der Kostenvorschuss im Konkursverfahren verringert, die Verantwortlichkeit der Gläubiger und des Konkursverwalters gestärkt. Vor Einleitung eines Konkursverfahrens haben Unternehmen und Gläubiger die Möglichkeit, Absprachen über eine Umgestaltung bzw. Regulierung ihres Schuldner-Gläubiger-Verhältnisses zu treffen und letztlich gemeinsam ein Konkursverfahren zu beantragen. In solch einem Fall erübrigt sich eine extra Forderungsanmeldung und das Verfahren dauert maximal 45 Tage (bisher bis zu 25 Monaten). Das neue Gesetz wird auf alle neu zu beginnenden Konkursverfahren angewendet.

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