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Niedersächsisches Finanzgericht Beschluss v. - 9 V 80/09 EFG 2009 S. 1729 Nr. 21

Gesetze: EigZulG § 1 Abs. 1EigZulG § 2 Satz 1EGV Art. 39 EGV Art. 43

Kein Anspruch auf Eigenheimzulage für eine in Spanien belegene Ferien- oder Zweitwohnung bei unbeschränkten Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 1 EStG

Leitsatz

  1. Für Ferien- oder Zweitwohnungen, die in Spanien belegen sind, besteht kein Anspruch auf Eigenheimzulage. Diese kann nur für Objekte im Inland begehrt werden.

  2. Das , BStBl II 2008, 326 steht dem nicht entgegen. Dieses Urteil ist auf im EU/EWR-Ausland belegene Zweit- oder Ferienwohnungen, die entweder von den Eigentümern selbst bewohnt oder unentgeltlich an nahe Angehörige zu Wohnzwecken überlassen werden, nicht anzuwenden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 1448 Nr. 23
EFG 2009 S. 1729 Nr. 21
IWB-Kurznachricht Nr. 24/2009 S. 1176
GAAAD-24692

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Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss v. 03.06.2009 - 9 V 80/09

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