Kein Anspruch auf Eigenheimzulage für eine in Spanien belegene Ferien- oder Zweitwohnung bei unbeschränkten Steuerpflicht
gemäß § 1 Abs. 1 EStG
Leitsatz
Für Ferien- oder Zweitwohnungen, die in Spanien belegen sind, besteht kein Anspruch auf Eigenheimzulage. Diese kann nur für
Objekte im Inland begehrt werden.
Das , BStBl II 2008, 326 steht dem nicht entgegen. Dieses Urteil ist auf im EU/EWR-Ausland
belegene Zweit- oder Ferienwohnungen, die entweder von den Eigentümern selbst bewohnt oder unentgeltlich an nahe Angehörige
zu Wohnzwecken überlassen werden, nicht anzuwenden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2009 S. 1448 Nr. 23 EFG 2009 S. 1729 Nr. 21 IWB-Kurznachricht Nr. 24/2009 S. 1176 GAAAD-24692
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Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss v. 03.06.2009 - 9 V 80/09
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