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FG München Beschluss v. - 9 V 1438/09 EFG 2009 S. 1435 Nr. 18

Gesetze: AStG Fassung: § 6 Abs. 5 S. 6 AStG Fassung: § 6 Abs. 1 EStG 2002§ 10d Abs. 2 EStG 2002 § 17 Abs. 1 EG Art. 43 FGO § 69 Abs. 3

Gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung des § 6 Abs. 5 Satz 6 AStG in der Fassung des SEStEG im Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung

Leitsatz

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob § 6 Abs. 5 Satz 6 AStG in der Fassung des SEStEG mit der gemeinschaftsrechtlichen Niederlassungsfreiheit vereinbar ist, soweit er im Falle des Wegzugs eines im Sinne des § 17 Abs. 1 EStG an einer Kapitalgesellschaft Beteiligten zulässt, dass fiktive Veräußerungsgewinne nach § 6 Abs. 1 AStG einen festgestellten Verlustabzug nach § 10d EStG vermindern.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2010 S. 6 Nr. 22
DStRE 2010 S. 809 Nr. 13
EFG 2009 S. 1435 Nr. 18
IWB-KN Nr. 151/2009 (verbleibender Verlustvortrag gem. § 10d Abs. 2 EStG i. V. m. § 6 Abs. 5 Satz 6 AStG bei steuerpflichtigen Einkünften i. S. des § 6 Abs. 1 AStG i. V. m. § 17 EStG)
XAAAD-24669

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FG München, Beschluss v. 03.06.2009 - 9 V 1438/09

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