Wirtschaftliches Eigentum an Aktien nach Einbringung in eine Organgesellschaft
Leitsatz
1. Anteile an einer österreichischen Aktiengesellschaft sind einer inländischen Personengesellschaft auch nach Einbringung
in eine Tochterkapitalgesellschaft weiterhin als wirtschaftliche Eigentümerin zuzurechnen, wenn die einbringende Gesellschaft
weiterhin berechtigt ist, die Verwaltung der Beteiligung sowie sämtliche Entscheidungen über Verfügungen hierüber kraft ihres
Weisungsrechts gegenüber den Geschäftsführern der Tochtergesellschaft zu lenken und demzufolge in der Lage ist, die Eigentümerin
von jeglicher Einflussnahme auf die Aktien auszuschließen.
2. Das wirtschaftliche Eigentum der Personengesellschaft an den Anteilen folgt nicht bereits daraus, dass die inländische
Tochterkapitalgesellschaft im Rahmen eines Organschaftsverhältnisses in die einbringende Personengesellschaft als Organträgerin
eingegliedert ist.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.