Zuordnung eines Kiesvorkommens zum land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen
Leitsatz
Stellt ein als Wirtschaftsgut verselbständigter Bodenschatz (Kiesvorkommen) mangels Verwertung im land- und forstwirtschaftlichen
Betrieb kein notwendiges Betriebsvermögen und mangels sonstiger eindeutiger sachlicher Beziehung zum Betrieb auch kein gewillkürtes
Betriebsvermögen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs dar, können die im Zusammenhang mit der Aufbereitung des Grundstücks
zum Kiesabbau und mit der Erlangung des Fahrtrechts zum Kiesvorkommen entstandenen Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben
bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft geltend gemacht werden.