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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 16 K 377/08 EFG 2009 S. 1403 Nr. 17

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4, EStG § 63 Abs. 1 Satz 2

Kindergeldanspruch: Einkünfte und Bezüge oberhalb des anteiligen Grenzbetrags

Leitsatz

  1. Auch wenn die Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 a, b oder c EStG im Übrigen vorliegen, ist ein Kind in Monaten der Vollzeiterwerbstätigkeit nicht als Kind zu berücksichtigen, weil es in diesen Monaten typischerweise an einer verminderten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern fehlt, die eine Entlastung durch Kindergeld rechtfertigt.

  2. Kalendermonate, in denen das vollzeiterwerbstätige Kind Einkünfte und Bezüge oberhalb des anteiligen Grenzbetrages erzielt hat, gehören daher nicht zum Anspruchszeitraum bezüglich Kindergeldes und sind deshalb nicht anspruchsschädlich.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DB 2010 S. 1042 Nr. 19
EFG 2009 S. 1403 Nr. 17
DAAAD-24641

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 02.03.2009 - 16 K 377/08

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