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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 16 K 10069/07 EFG 2009 S. 1419 Nr. 17

Gesetze: UStG § 4 Nr. 16

Personalüberlassung an ein vom Krankenhaus ausgegliedertes Labor nach § 4 Nr. 16 c) UStG steuerfrei

Leitsatz

  1. Zur Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 c UStG.

  2. Die Umsätze aus der Gestellung von Personal zum Betrieb eines vom Krankenhaus ausgegliederten Labors ist nach § 4 Nr. 16 UStG steuerbefreit.

  3. Das gilt, wenn die Leistungen der Laborgesellschaft unter ärztlicher Aufsicht erbracht werden und eine enge, innere Verbindung zwischen den Laborumsätzen und der Personalgestellung gegeben ist.

  4. Dass die eng verbundene Leistung – hier: Personalgestellung – nicht vom Leistenden der Hauptleistung (der Laborgesellschaft) selbst erbracht worden ist, steht der Steuerbefreiung nicht entgegen.

Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 1419 Nr. 17
MAAAD-24638

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Online-Dokument

Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 23.04.2009 - 16 K 10069/07

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