Die Umsätze aus der Gestellung von Personal zum Betrieb eines vom Krankenhaus ausgegliederten Labors ist nach § 4 Nr. 16
UStG steuerbefreit.
Das gilt, wenn die Leistungen der Laborgesellschaft unter ärztlicher Aufsicht erbracht werden und eine enge, innere Verbindung
zwischen den Laborumsätzen und der Personalgestellung gegeben ist.
Dass die eng verbundene Leistung – hier: Personalgestellung – nicht vom Leistenden der Hauptleistung (der Laborgesellschaft)
selbst erbracht worden ist, steht der Steuerbefreiung nicht entgegen.
Fundstelle(n): EFG 2009 S. 1419 Nr. 17 MAAAD-24638
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 23.04.2009 - 16 K 10069/07
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