IFRIC 12 24

Beschluss

Finanzieller Vermögenswert

24

Ein vom Konzessionsgeber selbst oder auf dessen Anweisung erhaltener oder zu erhaltender Betrag ist nach IFRS 9 wie folgt zu bewerten:

(a)

zu fortgeführten Anschaffungskosten oder

(b)

zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis oder

(c)

erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert.

Fundstelle(n):
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NAAAJ-50009