IFRIC 12 24
Beschluss
Finanzieller Vermögenswert
24
Ein vom Konzessionsgeber selbst oder auf dessen Anweisung erhaltener oder zu erhaltender Betrag ist nach IFRS 9 wie folgt zu bewerten:
(a)
zu fortgeführten Anschaffungskosten oder
(b)
zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis oder
(c)
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert.
Fundstelle(n):
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NAAAJ-50009