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LAG Rheinland-Pfalz 16.01.2009 9 Sa 572/08, BBK 14/2009 S. 682

Arbeitsrecht: Kündigung wegen Geschenkannahme

Ein Arbeitgeber hatte einem Personalleiter gekündigt, weil er von einer Personalvermittlung eine Eintrittskarte zu einem Fußball-Bundesligaspiel im Wert von 250 € angenommen hatte. Die Kündigung erfolgte wegen des Verdachts der Bestechlichkeit. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz hat dem Arbeitgeber Recht gegeben.

Selbst wenn die Besteuerung aus lohnsteuerlicher Sicht z. B. durch die Anwendung des § 37b EStG beim Schenker erfolgt, ändert das nichts an der wirksamen Kündigung.

Richard Markl und
Ines Häußler

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