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BBK 14/2009 S. 679

Krankenversicherung: Beitragssenkung ab und kassenindividueller Zusatzbeitrag

Durch die Änderung des allgemeinen Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5 % ab auf 14,9 % vermindert sich auch der maximale Beitragszuschuss des Arbeitgebers für freiwillig gesetzlich und privat versicherte Arbeitnehmer: Er beträgt ab maximal 257,25 €; [i]Beitragszuschuss des Arbeitgebers ab Juli 2009: höchstens 257,25 €bis einschließlich Juni betrug er maximal 268,28 €. Der maximale Zuschuss in der passiven Phase der Altersteilzeit beträgt ab Juli 246,23 €.

Mit der Einführung des Gesundheitsfonds und des einheitlichen Beitragssatzes dürfen gesetzliche Krankenkassen ab 2009 einen individuellen Zusatzbeitrag erheben, um ihre Kosten zu decken.

Hinweis: Soweit eine gesetzliche Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erheben will, fordert sie diesen direkt beim Arbeitnehmer an; die Arbeitgeber sind also nicht betrof...

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