DCGK

D. Arbeitsweise des Aufsichtsrats

I. Geschäftsordnung


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Empfehlung:
D.1
Der Aufsichtsrat soll sich eine Geschäftsordnung geben und diese auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich machen.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
XAAAD-24549