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NWB Nr. 29 vom Seite 2216

Probleme mit der Verjährung bei Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften

Prof. Hans Helmschrott

In dem Klageverfahren beim FG Baden-Württemberg (Az. 10 K 796/07) hatten Ehegatten aus privaten Veräußerungsgeschäften im Jahr 2000 Gewinne in Höhe von ca. 10.000 DM und im Jahr 2001 Verluste in Höhe von (nach dem Halbeinkünfteverfahren berechnet) ca. 10.500 DM erzielt. Beides wurde dem Finanzamt erst im Jahr 2007 bekannt. Es änderte den Einkommensteuerbescheid 2000 gem. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO, weigerte sich aber den Verlust 2001 in das Vorjahr zurückzutragen, weil die Veranlagung des Verlustjahres festsetzungsverjährt war (Abgabe der Einkommensteuererklärung 2001 in 2002, Eintritt der Verjährung mit Ablauf 2006). Auf Vorschlag des Finanzgerichts haben sich die klagenden Eheleute mit dem Finanzamt verständigt. Es sprechen zwar gewichtige Gründe dafür, dass im Streitfall wegen bedingten Vorsatzes bei der Nichterklärung von Spekulationsgewinnen im Streitjahr 2000 für dieses die zehnjährige Verkürzungsfrist des § 169 Abs. 2 Satz 2 AO greift, so dass das Finanzamt den streitbefangenen Änderungsbescheid im Jahr 2007 noch erlassen konnte. Andererseits sprechen auch gewichtige Rechtsgründe dafür, dass der Spekulationsverlust aus dem Folgejahr 2001 gem. § 10d Abs. 1 EStG in das Streitjahr zurückzutragen und mit de...

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