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Einkommensteuer | Verfassungsbeschwerden zum Haushaltsfreibetrag/Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag abgewiesen
Das BVerfG hat zwei Verfassungsbeschwerden gegen den Haushaltsfreibetrag 2003 und den steuerlichen Entlastungsbetrag nur für Alleinstehende nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsbeschwerde im Verfahren 2 BvR 2240/04 war unzulässig, denn sie genügte nicht dem Begründungserfordernis. Die Verfassungsbeschwerde im Verfahren 2 BvR 310/07, mit der der Beschwerdeführer rügt, dass der Entlastungsbetrag, der Verheiratete von der Begünstigung ausschließe und nur für Alleinerziehende gelte, verfassungswidrig sei, wurde mangels Grundrechtsverletzung nicht zur Entscheidung angenommen. S. hierzu auch Heidenreich, NWB Beratung aktuell 1/2005; 9/2007.