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FG des Saarlandes Urteil v. - 2 K 1141/08 EFG 2009 S. 1394 Nr. 17

Gesetze: EStG § 62, EStG § 63, EStG § 2 Abs. 4 S. 1 Nr. 2

Kindergeld bei Au-Pair-Tätigkeit

Leitsatz

Auch eine Au-pair-Tätigkeit im Ausland kann dem Bereich der Ausbildung zugerechnet werden. Wird ein Sprachaufenthalt im Rahmen eines Au-pair-Verhältnisses im Ausland nicht durch eine Ausbildungs- oder Studienordnung vorgeschrieben oder empfohlen, so ist Voraussetzung für eine Anerkennung, dass der Aufenthalt von einem theoretisch-systematischen Sprachunterricht begleitet wird, der mit Rücksicht auf seinen Umfang den Schluss auf eine hinreichend gründliche (Sprach-)Ausbildung rechtfertigt. Dabei ist auch ein Fernlehrgang geeignet, als Ausbildung anerkannt zu werden. Hieraus ergibt sich, dass der Klägerin für den streitigen Zeitraum Kindergeld zusteht.

Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 1394 Nr. 17
NWB-Eilnachricht Nr. 31/2009 S. 2387
AAAAD-24334

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FG des Saarlandes, Urteil v. 19.03.2009 - 2 K 1141/08

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