Nachweispflichten bei innergemeinschaftlicher Lieferung, Vorsteuerabzug bei Geschäftsveräußerung im Ganzen
Leitsatz
1. Nach § 1 Abs. 1a UStG unterliegen Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung an einen anderen Unternehmer für dessen
Unternehmen nicht der Umsatzsteuer. Im Streitfall stellt der Erwerb von Anlagevermögens eine Geschäftsveräußerung i. S. d.
§ 1 Abs. 1 a UStG dar und die in den Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer daher nicht geschuldet wird.
2. Wie der Nachweis der Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 UStG für eine innergemeinschaftliche Lieferung zu führen ist, bestimmt
sich nach §§ 17a bis 17c UStDV. Kommt der Unternehmer den Nachweispflichten nicht nach, ist grundsätzlich davon auszugehen,
dass die Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung nicht erfüllt sind. Die Steuerbefreiung ist jedoch zu gewähren,
wenn trotz der Nichterfüllung der formellen Nachweispflichten aufgrund der objektiven Beweislage feststeht, dass die Voraussetzungen
des § 6a Abs. 1 UStG vorliegen.
Tatbestand
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